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   OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13   

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https://dejure.org/2014,1030
OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13 (https://dejure.org/2014,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.2014 - 2 Ws 449/13 (https://dejure.org/2014,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13 (https://dejure.org/2014,1030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht; Anforderungen an eine bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung; Anforderungen an die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in einer Justizvollzugsanstalt unter Beachtung des Abstandsgebots

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66c Abs 1 Nr 1 StGB vom 05.12.2012, § 67d StGB vom 05.12.2012
    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an das Gesamtkonzept des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13
    Der Senat hat auf die Einwendungen des Sicherungsverwahrten, die die Einhaltung des Abstandsgebot, insbesondere des sich daraus ergebenden Trennungsgebots (vgl. BVerfG Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08 - in juris Rn. 113f.) betreffen, geprüft, ob das Gesamtkonzept des Vollzugs der Sicherungsverwahrung in der JVA F. grundsätzlich den Vorgaben genügt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13
    Die Umsetzung des Abstandsgebots einschließlich des Ausmaßes der Besserstellung gegenüber dem Strafvollzug wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht bis ins Detail vorgegeben, so dass den jeweiligen Landesgesetzgebern insofern ein Gestaltungsspielraum zukam (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 130; BVerfGE 109, 133 - in juris Rn. 122).
  • OLG Köln, 04.09.2013 - 2 Ws 303/13

    Ausübung des richterlichen Auswahlrechts zur Bestellung eines Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13
    Die verfassungsrechtlichen sowie die einfachgesetzlichen Vorgaben an die Ausgestaltung des Sicherungsverwahrungsvollzugs, die in § 66c Abs. 1 Nr. 1a) StGB n. F. sowie im JVollzGBBW V Niederschlag gefunden haben, sind daher nach Auffassung des Senats im Wesentlichen erfüllt, wobei dem Vollzug im Hinblick auf das erst seit dem 01.06.2013 geltende neue Recht auch die Möglichkeit weiterer Verbesserungen zuzugestehen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2013 - 2 Ws 303/13).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16

    Behandlungsangebot in der Sicherungsverwahrung: Notwendige Prüfung des kognitiven

    Dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt X den sich aus dem Trennungs- und Abstandsgebot ergebenden Anforderungen genügt, hat der Senat bereits mehrfach - u.a. in dem den Untergebrachten betreffenden Beschwerdeverfahren 2 Ws 449/13 (Beschluss vom 29.1.2014) - festgestellt.
  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; ausreichende Betreuung; Frist

    Denn die Umsetzung des Abstandsgebots einschließlich des Ausmaßes der Besserstellung gegenüber dem Strafvollzug wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht im Detail vorgegeben, so dass den jeweiligen Landesgesetzgebern insofern ein Gestaltungsspielraum zukam (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Rn. 122; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13 -, Rn. 23; beide juris).
  • OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer

    (b) Aus den Geboten, dem Untergebrachten fortlaufend eine individuelle und intensive Betreuung anzubieten und ihn zur Inanspruchnahme dieser Angebote zu motivieren, folgt im Umkehrschluss, dass die Einrichtung keine Gewähr dafür übernehmen muss, dass diese Angebote vom Untergebrachten auch tatsächlich angenommen werden (BT-Drs. 17/9874, S. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13, juris, Rdnr. 14).
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